Das Kanton Genf ist im Vergleich zum Rest der Schweiz dicht besiedelt und darüber hinaus ein Gebiet mit einer hohen Kaufkraft. Für Fahrdienstleister wie Uber, Kapten und Co, sind das ideale Bedingungen, um auf dem Markt Fuß zu fassen. Genfs Arbeitsminister Mauro Poggia will nun diese neuen Dienstleister im Sinne der Arbeitnehmer und des Kantons stärker reglementieren.
Dabei hatte doch Poggias Vorgänger erst ein Gesetz für „Taxis und Transportfahrzeuge mit Chauffeuren“ verabschiedete und damit den Nährboden für die neuen Dienstleister geliefert. Das Gesetz regelt, dass die Anbieter der Dienstleistung die Bestimmungen bezüglich Sozialleistungen einhalten und die üblichen Arbeitsbedingungen des Beschäftigungssektors respektieren müssen. Für Poggia liegt darin genau die Crux, denn „Das Modell Uber wälzt alle Geschäftsrisiken auf die Fahrer ab. Diese sind Scheinselbstständige, die sich in prekären Verhältnissen und ohne Absicherung über Wasser halten müssen“. Der Arbeitsminister sieht eine Gefahr darin, dass die Dienstleister sich des unternehmerischen Risikos entziehen und somit viele Scheinselbständige schaffen, deren Löhne so niedrig sind, dass am Ende der Staat mit Sozialleistungen aufbessern muss. Deshalb, so Poggias Schlussfolgerungen, würde letztlich die Allgemeinheit für den Erfolg von Uber, Kapten und Co. aufkommen.
Poggia sieht Parallelen zwischen den neuen Dienstleistern und einer Branche, die schon länger existiert, nämlich die sogenannten Temporärfirmen, die beispielsweise in der Baubranche, je nach Bedarf, Personal zeitlich begrenzt ‚verleiht‘. „Hinter beiden Phänomenen steht eine gemeinsame Logik: Die Prekarisierung der Arbeitsbedingungen», sagt Umberto Bandiera von der Gewerkschaft Unia Genf. Dienstleistungen à la Uber seien die Extremversion des Geschäftsmodells von Temporärfirmen. Die Firma maximiert ihren Gewinn, während die Risiken auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden“. so der Gewerkschaftssekretär.
2017 versuchte die Genfer Regierung ein Reglement zu erlassen, welches Baufirmen mit einem Temporärmitarbeiter-Anteil von mehr als 20 Prozent vom öffentlichen Beschaffungswesen ausschließen wollte – und scheiterte vor Gericht. So sehen sich auch die Fahrdienstleister im Recht. Die Daimler Tochter Kapten (vormals Chauffeur-Privé), die nun ein Teil der FreeNow Fusion ist, argumentiert beispielsweise, dass eine Scheinselbständigkeit nicht gegeben sei, da die Fahrer für Kapten und Uber fahren könnten. Damit würden sie den von den Sozialversicherungen verlangten Kriterien genügen.
Auch Uber hat sich bereits im Rahmen der Debatte geäußert und betont, dass die Selbstständigkeit der Fahrer ganz klar gegeben sei. „Sie wählen freiwillig, wann sie arbeiten und wann sie Ferien nehmen wollen. Genau wegen dieser Flexibilität nutzen sie Uber», so Steve Salom, Generalmanager von Uber Schweiz.
Für Genfs Staatsrat Mauro Poggia ist die Debatte aber noch nicht beendet. Er will ein Gesetz erarbeiten, welches die neuen Geschäftsmodelle in die Verantwortung nimmt. Poggia sagte im Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung dazu: “Bis zu einem gewissen Grad ist Temporärarbeit akzeptabel: Wir wollen aber nicht hinnehmen, dass der Wettbewerb diejenigen Firmen benachteiligt, die ihre soziale Verantwortung wahrnehmen und ihren Mitarbeitern das ganze Jahr über Löhne bezahlen.“ sg
Symbol-Foto: pixabay
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Dies wäre ein Thema, das auf die europäische Ebene zu tragen wäre.
Grüße, Jaweed