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Hilfsbereiter Taxifahrer klagt erfolgreich gegen Knöllchen

von Axel Rühle
23. Juni 2022
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Hilfsbereiter Taxifahrer klagt erfolgreich gegen Knöllchen
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Im Ruhrgebiet parkte ein Taxifahrer kurz im Halteverbot, um eine gebrechliche Seniorin in eine Arztpraxis zu begleiten. Dafür wollte das Ordnungsamt 25 Euro haben – wogegen er sich wehrte.

Ein Knöllchen über 25 Euro wegen kurzen Parkens im Halteverbot wurde im westfälischen Unna ein Fall für das Amtsgericht. Das traf nun eine Entscheidung, die nicht nur den Kläger freut: Das Verfahren wird eingestellt, weil eine „Ahndung nicht geboten erscheint“, wie es im Schreiben des Gerichts wörtlich heißt.

Im Dezember letzten Jahres fuhr Jochen Juckenack aus Unna eine Dame zum Arzt und betrachtete seine Dienstleistung mit dem Halten und Kassieren nicht als beendet. Stattdessen stellte er sein Taxi kurz im Halteverbot ab und begleitete die dankbare Seniorin bis in die Arztpraxis. Als er nach wenigen Minuten zurück zum Auto kam, fand er ein Knöllchen vor. 25 Euro sollte er für den Verstoß bezahlen.

Für Hilfsbereitschaft bestraft werden, wobei man niemandem geschadet hat – das fand der Fahrer ungerecht und protestierte. Viele Bürger waren empört und solidarisierten sich mit dem gewissenhaften Dienstleister. Laut einer Meldung des Hellweger Anzeigers riefen manche sogar bei der Stadtverwaltung an, um ihrem Ärger über das „mangelnde Fingerspitzengefühl“ des Ordnungsamtes Ausdruck zu verleihen.

Es gab aber auch Verständnis für das Vorgehen der Behörde. So habe sich ein Taxiunternehmen auf die Seite des Ordnungsamtes gestellt und argumentiert, dass die Parkplatzsituation in Unna zwar an allen Ärztehäusern schlecht sei, doch ausgerechnet am Campus-Center in der Falkstraße könne man „relativ bequem“ und zudem gratis das Parkhaus nutzen, von wo aus die Arztpraxen durch den Hintereingang erreichbar seien. Nach Ansicht zweier Kollegen hätte der Fahrer das Taxi daher nicht im Halteverbot abstellen müssen, um der Dame zu helfen.

Dem Fahrer ging es ums Prinzip, und so zog er mit der Unterstützung eines befreundeten Anwalts vor Gericht. Dieses hat das Verfahren eingestellt, die Rückerstattung der trotz allem bereits bezahlten 25 Euro veranlasst und verfügt, dass die Stadt die Gerichtskosten trägt. ar

Beitragsfoto: Symbolfoto Axel Rühle

Tags: BußgeldOrdnungsamtOrdnungswidrigkeiten
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 1

  1. Wilhelm Rumpel says:
    3 Jahren her

    In Niedersachsen kostet das Fahren, z.B. im Taxi ohne Maske 150€. Viele Fahrer in Celle fahren ohne Maske und lassen Fahrgäste ohne Maske auch noch vorne sitzen. Wir, die ordnungsgemäß fahren, werden dann von Fahrgästen angepöpelt: bei dem brauchte ich keine Maske tragen “ Ich: dann rufen Sie den an!“ Und fahre weg. So kommen wir von den hohen Zahlen nicht runter

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