Immer wieder sind in Medien auch die Taxifahrpreise in anderen Ländern Thema. Eine aktuelle Meldung betrifft die ungarische Hauptstadt Budapest. Dort gibt es auch Uber- und Bolt-Taxis, jedoch kein Einheitsgewerbe wie in Österreich.
Seit Samstag, dem 1. August 2026, gilt in Budapest ein neuer Taxitarif – die erste Anhebung seit März 2023. Der Grundpreis steigt von 1.100 auf 1.300 Forint (von 3,02 auf 3,57 Euro), der Kilometerpreis von 440 auf 521 Forint (von 1,21 auf 1,43 Euro) und dier Warteminute von 110 auf 130 Forint (von 30 auf 36 Cent). Neu ist außerdem ein Zuschlag von 800 Forint (2,20 Euro) für alle Fahrten von und zum Flughafen Liszt Ferenc – der Grundpreis liegt bei Flughafenfahrten damit künftig bei insgesamt 2.100 Forint (rund 5,77 Euro). Die Tarife gelten einheitlich für alle in der Hauptstadt registrierten Taxianbieter.
Auslöser war eine Initiative der Taxi-Interessenvertretungen, die auf die kumulierte Inflation der vergangenen drei Jahre verwiesen. Während die Mehrheit der Verbände zunächst ein Plus von 27 Prozent forderte, hielt die Industrie- und Handelskammer Budapest (BKIK) einen Aufschlag von 15 Prozent für gerechtfertigt. Der schließlich beschlossenen Verordnung ging ein von der Stadtverwaltung moderierter Kompromiss voraus, an dem auch der Nationale Taxiverband (OTSZ) beteiligt war. Neben den Preisen ging es der Stadt dabei auch um schärfere Kontrollen gegen Schwarzarbeit und Betrug im Taxigewerbe.
Auch Uber und Bolt treten in Budapest faktisch als Taxianbieter auf: Beide Dienste sind bei der Verkehrsbehörde BKK als lizenzierte Taxiunternehmen registriert, ihre Fahrzeuge fahren als reguläre gelbe Taxis mit Taxameter zu den städtischen Einheitstarifen – „Bolt Taxi“ firmiert in Budapest wörtlich unter diesem Namen. Ein eigenständiges Mietwagengewerbe im deutschen Sinne gibt es dagegen praktisch nicht.
Grund ist die ungarische Regierungsverordnung 176/2015 (VII. 7.). Sie kennt neben dem Taxi zwar eine zweite Kategorie, die „személygépkocsis személyszállító szolgáltatás“ (wörtlich: Personenbeförderungsdienst mit Pkw) – diese ist aber eng auf bestimmte Zusammenhänge beschränkt, etwa Hotel- und Tourismustransfers, Veranstaltungen oder Anschlussfahrten zu Bahn, Bus oder Flughafen. Eine frei bestellte Fahrt von der Wohnung zum Restaurant fällt nicht darunter. Wer in Budapest gewerblich Personen gegen Entgelt befördert, kommt daher kaum am Taxi vorbei – anders als in Deutschland, wo der Mietwagen nach § 49 PBefG trotz Bestell- und Rückkehrpflicht im großen Stil illegalen taxigleichen Verkehr durchführt.
Von einem Einheitsgewerbe wie in Österreich, wo Taxi und Mietwagen seit der Reform des Gelegenheitsverkehrsgesetzes (GelVG) unter einheitlichen Bedingungen firmieren, kann in Ungarn dennoch nicht die Rede sein: Rechtlich bleiben Taxi und Personenbeförderungsdienst zwei getrennte Gewerbekategorien. Nur ist der zweite Zweig so stark reglementiert (und die Behörden hinterher), dass er im Alltag kaum als Alternative zum Taxi auftritt. ar
Beitragsbild: Bolt-Taxi in Budapest; Foto: Pixabay (Arvid Olson)






