Nachdem das belgische Verfassungsgericht bestätigt hat, dass Uber seit sieben Jahren illegal agiert, bereiten Brüsseler Taxiunternehmer nun die Erhebung von Schadensersatzansprüchen gegen Uber vor.
Das belgische Verfassungsgericht fällte vergangene Woche ein hartes Urteil für Uber: Die Plattform begeht seit sieben Jahren faktisch Betrug zum Nachteil von Taxiunternehmern und Fahrern. Teile des Brüsseler Taxigewerbes gehen jetzt erneut vor Gericht gegen Uber wegen Schadensersatzansprüchen.
Die Bestimmungen der Brüsseler Verordnung von 1995 über Taxis und Mietwagendienste mit Fahrer und der entsprechende wallonische Erlass stehen nicht im Widerspruch zur Verfassung, da sie die Verwendung von Telekommunikationsmitteln an Bord von Mietwagen (für Verwendung als Limousinen gedacht) zur Übermittlung direkter Beförderungsaufträge verbieten. Das entschied das Verfassungsgericht am Donnerstag. Diese Bestimmungen sahen vor, dass für Mietwagendienste mit Fahrer Mietverträge für mindestens drei Stunden abgeschlossen werden müssen und dass Bestellungen von Fahrten über das Geolokalisierungssystem eines Handys in Brüssel verboten sind.
Das Verfassungsgericht sah in seinem Urteil vom Donnerstag keinen Verstoß gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung. Dem Verfassungsgericht ging hierzu eine Voranfrage des Berufungsgerichts zu. Im Januar 2021 hatte es die Praxis von Uber X insofern als „betrügerisch“ qualifiziert, als der US-Konzern unter Nutzung von Mietwagendiensten illegal einen Taxidienst organisierte, indem Aufträge sofort über Geräte an die Fahrzeuge übermittelt wurden. Beflügelt von diesem neuen Urteil hat ein Teil des Brüsseler Taxigewerbes bereits angekündigt, dass es erneut vor Gericht gehen wird, um Schadensersatz für die entgangenen Einnahmen zu fordern, die in sieben Jahren durch die betrügerischen Praktiken von Uber entstanden sind.
Das Brüsseler Berufungsgericht hatte im Januar 2022 zur Klage des belgischen Taxiverbands FeBet (Fédération Belge des Taxis) gegen Uber und die Fahrer, die mit der UberX-App arbeiten, noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Vor seiner Urteilsverkündung hat das Gericht dem Verfassungsgerichtshof zwei Voranfragen vorgelegt. Diese vorläufige Entscheidung ermöglichte es Uber, in Brüssel aktiv zu bleiben. Der Anwalt der FeBet sah im Januar nur eine Verzögeringstaktik für Uber.
Zwei Jahre vorher, am 16. Januar 2019, entschied das französischsprachige Handelsgericht in Brüssel, dass Uber die Brüsseler Gesetzgebung zur bezahlten Personenbeförderung einhält. Das Urteil besagte, dass Uber seine Fahrgäste mit Berufskraftfahrern verbinde, es sich aber nicht um einen Taxidienst handele. Auf dieser Grundlage durfte Uber weiterhin in der belgischen Hauptstadtregion tätig sein. Die FeBet legte Berufung ein. Die Anwälte des Verbands argumentierten vor dem Berufungsgericht, dass Uber „ein verdeckter Taxidienst“ sei, dass die UberX-App als Plattform zum Versenden von Nachrichten funktioniere und dass Fahrer mit einer Mietwagenlizenz, die Uber nutzen, „keinen Limousinenservice anbieten“, wie es gesetzlich festgelegt sei.
Die Anwälte von Uber und die unabhängigen Fahrer mit einer Mietwagen-(Limousinen-)Lizenz haben alle Vorwürfe der Gegenpartei bestritten. Sie berufen sich hauptsächlich auf das Wettbewerbsrecht und argumentierten, dass ihre Kunden die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten. Das Berufungsgericht hatte daraufhin entschieden, dem Verfassungsgerichtshof zwei Voranfragen vorzulegen, um zu klären, ob keine Diskriminierung zwischen den Taxis und den Fahrern mit einem Mietwagenführerschein vorliegt. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs bestätigt das siebenjährige illegale Vorgehen von Uber in Brüssel. Nach einer früheren Verurteilung durch das Brüsseler Berufungsgericht im November 2021 machte Uber in Brüssel tatsächlich etwa eine Woche zu, doch eine „innovative“ politische Lösung, die „Pflasterlösung“, herangetragen von Uber, ermöglichte es dem US Konzern, weiterzumachen, während die Brüsseler Regierung einer neuen Gesetzgebung auf die Beine half.
Diese Gesetzgebung wurde kürzlich vom Brüsseler Parlament angenommen (Taxi Times berichtete). Die neue Regelung, nach der Taxi- und Mietwagenfahrer gleichgestellt sind, soll am 22. Oktober in Kraft treten. Dafür müssen aber noch einige heikle rechtliche Fragen – wie die maximale Zahl der Taxi- und Plattform-Mietwagenfahrer – geklärt werden. wf
Beitragsfoto: Wim Faber
Ja,toll,in Deutschland hat das keine Bedeutung. Hier zählt mehr Lobbyismus