Die große Tarifübersicht von Taxi Times ist aufgrund ständiger Überarbeitung stets auf dem bestmöglichen aktuellen Stand. Als Besonderheit unter den mehr als 600 dort aufgelisteten Taxitarifen für Deutschland ragte dabei bisher der „Mitteldeutsche Taxitarif“ heraus. Doch diese besondere Tarifeinheit ist seit kurzem Geschichte.
Seit dem 1. Juli 2012 galt im Großraum Leipzig/Halle der Mitteldeutsche Taxitarif (MDT), ein gemeinsamer Tarif für fünf Genehmigungsgebiete aus zwei Bundesländern: die Großstädte Leipzig und Halle (Saale) und die Landkreise Leipzig, Nordsachsen und Saalekreis. Dass mehrere Genehmigungsgebiete aus verschiedenen Bundesländern eine fast identische Taxitarifverordnung anwenden, ist bundesweit einmalig. Der Grund ist das gemeinsame Bestreben nach einer reibungslosen und für die Fahrgäste transparenten Bedienung des internationalen Flughafens Leipzig/Halle. Der liegt am nördlichen Stadtrand des sächsischen Städtchens Schkeuditz, unmittelbar an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt, und ist von der A9 aus zu sehen. Was das Frachtaufkommen betrifft, liegt der Flughafen deutschlandweit auf Platz zwei (hinter Frankfurt am Main), bei den Passagieren auf Platz 13. Die meisten Passagiere reisen von oder nach Leipzig.
Für Taxis aus den fünf Genehmigungsgebieten gilt am Flughafen ein vertraglich geregeltes Bereithaltungsrecht, das zuletzt im Dezember 2022 aktualisiert wurde. Entscheidend war, dass für Fahrten vom und zum Flughafen in alle fünf Pflichtfahrgebiete ein einheitlicher Tarif galt.
Doch der aktuelle Ist-Zustand sieht anders aus: Die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis in Sachsen-Anhalt haben bereits zum 1. Juni eine gemeinsame Tarifänderung umgesetzt, die drei sächsischen Verbündeten des Mitteldeutschen Tarifs nicht. Die Stadt Leipzig kocht jetzt ihr eigenes Süppchen, der Landkreis Nordsachsen ein weiteres.
Konkret: Die Landkreise Nordsachsen und Leipzig haben an ihrem bestehenden Tarif, dem zuletzt 2022 angepassten Mitteldeutschen Taxitarif, bislang noch nichts geändert. Sie planen nach Angaben des Landratsamtes Nordsachsen auch nicht, künftig eine Tarifgemeinschaft beizubehalten. Von den drei sächsischen Tarifgebieten hat bisher nur die Stadt Leipzig den Entschluss zu einer Tarifanpassung in diesem Jahr gefasst. Der Grundpreis entspricht dem von Halle und dem Saalekreis, die Kilometerpreise liegen darunter, außerdem bekommt Leipzig einen Tarifkorridor (Taxi Times berichtete).
Damit ist der in dieser Form länderübregreifender und daher bisher nahezu einzigartiger Mitteldeutsche Taxitarif schon wieder Geschichte – eine Geschichte, die an dieser Stzelle aber trotzdem noch einmal erzählt werden soll: Die Entstehung des MDT geht auf die Initiative der Taxiverbände und Taxizentralen beider Länder zurück, die erkannten, dass ein zersplittertes Tarifsystem am Flughafen dem Gewerbe insgesamt schadet. Winfried Bahr, damals Vorsitzender der Taxi- und Mietwagengenossenschaft Halle, brachte es 2014 auf den Punkt, als der Mindestlohn die erste Bewährungsprobe für den gemeinsamen Tarif brachte: „Wir halten zusammen und suchen gemeinsam nach einer Lösung.“ Dieser Geist hat den MDT bis Anfang 2026 geprägt.
Es lief nicht immer alles reibungslos. Im Herbst 2022, als alle fünf Gebiete gleichzeitig zum 1. Oktober einen neuen Tarif in Kraft setzen wollten, scheiterte ausgerechnet der Landkreis Nordsachsen – also jener Kreis, auf dessen Gebiet der Flughafen liegt. Auch die Stadt Leipzig zog erst zum 29. Oktober nach, weil im Stadtrat ein harter Disput um den künftigen Tarif geführt worden war. In der Zwischenzeit mussten Taxis aus dem Landkreis Leipzig, Halle und dem Saalekreis am Flughafen mit zwei verschiedenen einprogrammierten Tarifen im Taxameter arbeiten – dem neuen für ihr eigenes Pflichtfahrgebiet, dem alten für den Flughafen. Nordsachsen trat schließlich zum 1. Dezember 2022 bei, womit die Flughafenvereinbarung vollständig aktualisiert werden konnte.
Auch die Frage des Tarifkorridors – also der Möglichkeit, bei Vorbestellungen Festpreise innerhalb eines definierten Rahmens zu vereinbaren – bewegt den MDT-Raum. Die Leipziger SPD-Stadtratsfraktion erkundigte sich 2023, ob Leipzig nach Münchner Vorbild einen solchen Korridor einführen wolle. Weil ein Alleingang Leipzigs wegen des gemeinsamen Tarifs fast zwangsläufig alle fünf Gebiete betroffen hätte, blieb es zunächst bei der Anfrage. Leipzig konzentrierte sich stattdessen auf ein anderes Instrument: Im April 2025 setzte die Stadt per Allgemeinverfügung Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen fest, die sich am Taxitarif orientieren – eine Maßnahme, die bundesweit für Aufsehen sorgte und Vorbildcharakter hat, mittlerweile aber wieder zurückgenommen wurde.
Nun trat in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) und dem Saalekreis am 1. Juni 2026 eine neue gemeinsame Verordnung in Kraft. Als Begründung nannte der Saalekreis die stufenweisen Mindestlohnerhöhungen von 12 Euro im Jahr 2022 auf perspektivisch 14,60 Euro bis 2027 sowie gestiegene Kraftstoff- und Versicherungskosten. Der bisherige Tarif, der seit Oktober 2022 galt, habe nur die damaligen Mindestlohnsteigerungen abgebildet – eine Anpassung sei überfällig gewesen.
Leipzig und Nordsachsen müssten jetzt nachziehen; ihre Verordnungen gelten ebenfalls noch aus dem Jahr 2022. Das ist aber von Seiten des Landkreises Nordsachsen nicht mehr gewollt, obwohl der Mitteldeutsche Tarif ein Erfolgsmodell mit Vorbildfunktion für andere Flughafenregionen zu sein schien.
Nun wollte man in Leipzig offenbar nicht mehr – eine irritierende Parallele zum gerichtlich außer Kraft gesetzten Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen (MBE), das man anscheinend ebenfalls so schnell nicht mehr will.
Was jedoch vorerst weiterhin Bestand hat, ist das Bereithaltungsrecht für Taxis aus den fünf Tarifgebieten. Das hat das Landratsamt Nordsachsen, in dessen Tarifgebiet der Flughafen liegt, gegenüber Taxi Times mitgeteilt.
Die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Synchronisation seitens der Genehmigungsbehörden machte den MDT zu dem, was er gut 13 Jahre lang war: ein Beleg dafür, dass es auch anders geht als am BER. Fünf Behörden, zwei Bundesländer, ein gemeinsamer Flughafen – und ein Tarif, der das alles zusammenhält. Man muss es nur wollen.
Eine ähnlich pragmatische Lösung ist übrigens aus Bayern bekannt, wo sich schon frühzeitig die Behörden aus vier Genehmigungsgebieten zusammensetzten, um die bis heute gut funktionierende Bedienung des zweitgrößten deutschen Flughafens zu organisieren. Weniger gut funktioniert es in Brandenburg und Niederösterreich (siehe hier, Seite 13). ar
Beitragsbild: Symbolfotos Axel Rühle







