Im Konflikt um die auskömmliche Vergütung von Krankenfahrten im Nordosten lenken die Kassen nicht etwa ein, sondern rufen zu illegalen Mitteln wie Krankenbeförderung in Privatautos und Pflegedienst-Fahrzeugen auf.
„Nahezu alle namhaften Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern haben jahrzehntelang gemeinsam die Rahmenbedingungen und Vergütungen für unqualifizierte Krankenfahrten abgesprochen und damit das kleinteilige Taxi- und Mietwagengewerbe extrem ausgenutzt. In der freien Wirtschaft würde man in diesem Fall von einem Kartell sprechen.“ So fasst der Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe Mecklenburg-Vorpommern e. V. das Verhalten der Auftraggeber von Krankenfahrten seit der Deutschen Wiedervereinigung zusammen.
Wohin es führen kann, wenn die Preise auf Dauer gedrückt werden, ist an der gegenwärtigen Eskalation deutlich zu sehen: Die Taxiunternehmen, deren Zahl von der Jahrtausendwende bis vor gut fünf Jahren von 544 auf 174 geschrumpft ist (eine Abnahme um 68 Prozent), können mit den von den Kassen in letzter Zeit angebotenen Vergütungen für unqualifizierte Krankenfahrten nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. „Die Versorgungssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern ist hochgradig gefährdet“, so der Verband. Je geringer die Vergütungen in einem neuen Vertrag ausfallen, umso höher sei die Gefährdung der Versorgungssicherheit.

Die Krankenkassen stehen somit unter noch nie dagewesenem Druck, Versorgungssicherheit herzustellen, wie der Verband feststellt, und ihnen vorwirft, hierfür nun sogar auf illegale Mittel zuzugreifen, die er im Folgenden einzelnen nennt.
„Anstiftung zur illegalen Personenbeförderung: Nach dem Verhandlungsabbruch fordern die Krankenkassen Unternehmer, die bereits mit ihm kooperieren, auf, auch Privatfahrzeuge für Krankenfahrten einzusetzen. Des Weiteren werden Pflegedienste beauftragt, Krankenfahrten durchzuführen.
In beiden Fällen handelt es sich um Anstiftung zu illegalen Handlungen. Nur Unternehmen, die Taxen nach § 47 PBefG und Mietwagen nach § 49 Abs. 4 PBefG einsetzen, haben eine Genehmigung zur entgeltlichen Beförderung von Personen. Die Fahrzeuge sind speziell ausgestattet und versichert. Die Fahrer benötigen einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung.“
Der Verband hat daher die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden für das Taxi- und Mietwagengewerbe aufgefordert, sich ab dem 1.4.2026, dem Tag nach dem Auslaufen der derzeitigen Verträge, vor die medizinischen Einrichtungen zu stellen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. „Ebenso fordern wir, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert, ob bei den Fahrern Schwarzarbeit vorliegt und der Mindestlohn bezahlt wird.“
Zudem wirft der Verband dem „Kartell“ vor, in einigen Landkreisen oder kreisfreien Städten die „Dumpingvergütungen“, die deutlich unter den Taxitarifen liegen, für Taxis im Pflichtfahrgebiet zu untersagen. „Somit schließt das Kartell Leistungserbringer von der Leistungserbringung aus. Das ist nicht zulässig. In anderen Bundesländern wird in diesem Fall der Taxitarif von den Krankenkassen vergütet.“
Des Weiteren rechnet der Verband vor, dass die Bruttopreise Mietwagenunternehmen zum Erliegen bringen. „Wenn die Entgelte für Taxen und Mietwagen gleich sind, dürfen beide bis 50 km den ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent von den Bruttopreisen abführen. Aufgrund des Ausschlusses von Taxen gelten die Entgelte jedoch nicht für Taxen, sodass für Mietwagen der normale Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 Prozent gilt.
Der Verband fordert die Finanzämter deshalb auf, die Umsatzsteuer ab dem 1.4.2026 zu prüfen. Das Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörden der Krankenkassen sowie das Bundesamt für soziale Sicherung fordert der Verband auf, „dieses Gebaren zu stoppen“.
Auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) hat sich inzwischen in den Konflikt eingeschaltet und bemängelt, dass das Vergütungsniveau für Krankenfahrten in Mecklenburg-Vorpommern deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt und den realen Kostenstrukturen sowie den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht wird (Taxi Times berichtete).
Um auf die Existenznot der Unternehmer aufmerksam zu machen und den Druck auf die Krankenkassen zu erhöhen, hat der Verband für Mittwoch zu einer Demonstration in Schwerin aufgerufen. Dafür wurde mit 8 bis 10 Uhr gezielt ein Zeitfenster gewählt, in dem der allgemeine Berufsverkehr nicht mehr zu stark beeinträchtigt wird, die Mitarbeiter von Krankenkassen aber auf ihrem Arbeitsweg durchaus mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dem Fahrzeugkonvoi begegnen können. ar
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Das KI-generierte Beitragsbild soll plakativ verdeutlichen, wozu die Sparwut der Krankenkassen führen kann.









Hier in Mecklenburg laufen die Dinge anders. Schuld sind vor allem die zuständigen Behörden die nicht nicht nur für Genehmigungen zuständig sind sondern auch Kontrollbehörde sind. Auf letzteres hat man hier allerdings keinen Bock. Gerade die Behörden in NVP und NB tun nichts. Selbst wenn Taxi Firmen und illegale Personenbeförderungen nebst Kennzeichen als auch das Bewerben der Befördeungen melden, bleiben die Behörden untätig. Hoch im Kurs sind auch Oldtimer Fahrten Anbieter als auch verschiedene Hochzeitsfahrten. Die Fahrzeuge werden auch auf Social Media Platzformen angeboten oder stehen auf Hochzeitsmessen. Sei es Usedom Rügen oder Neubtandenburg.
Die Behörden wissen das und unternehmen nichts. Damit unterstützen Sie illegale Personenbeförderungen.