Im Konflikt zwischen den Krankenkassen und dem Taxi-Landesverband um eine wirtschaftlich tragbare Patientenbeförderung in Mecklenburg-Vorpommern erhält die Taxibranche Rückendeckung vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM).
„Nach Analyse des Verbandes liegt das Vergütungsniveau im Land deutlich unter dem Bundesdurchschnitt und wird den realen Kostenstrukturen sowie den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.“ Mit dieser Feststellung wendet sich im Meck-Pomm-Konflikt zwischen Krankenkassen und Taxigewerbe nun auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) an die Öffentlichkeit. Er fordert von den Krankenkassen eine grundlegende Anpassung der Entgelte.
Michael Oppermann, Geschäftsführer des BVTM, sieht aufgrund der großen Diskrepanz zum Bundesdurchschnitt einen hohen Anpassungsbedarf bei den Entgelten. Monatelange Verhandlungen um einen auskömmlichen Tarif für Krankenfahrten durch das Taxi- und Mietwagengewerbe waren in dieser Woche als gescheitert erklärt worden. Anstatt der vom Taxigewerbe als dringend notwendig geforderten 2,31 € pro Kilometer ist die Kasse lediglich bereit, 2,10 Euro zu bezahlen. Ein bisher gültiger Rahmenvertrag zwischen Krankenkassen und dem Landesverband der Taxi- und Mietwagenunternehmer Mecklenburg-Vorpommern e.V. verliert zum 1.4.26 seine Gültigkeit. Die Krankenkassen machen nun mit zahlreichen Betrieben Einzelverträge zu 2,10 € pro Besetzkilometer.
Laut Angaben des Taxigewerbes haben bisher rund 160 Betriebe unterschrieben, viele davon aus Angst, sonst alle Fahrten zu verlieren. Da es sich bei dieser Anzahl aber meist um kleine Unternehmen mit nur einem oder zwei Taxis handelt, geht der Landesverband davon aus, dass die Krankenkassen die mobile Versorgung ab 1. April nicht mehr flächendeckend erfüllen können.
Ein Großteil der Taxi- und Mietwagenbetriebe in Meck-Pomm werden dagegen ab 1.4. keine Krankenfahrten mehr mit den Kassen abrechnen. Für die Patienten bedeutet das, dass sie die Fahrtkosten zunächst aus eigener Tasche bezahlen und dann von ihrer Krankenkasse erstatten lassen müssen. Für die Krankenkassen entstehen dadurch deutlich höhere Kosten, da die Fahrten nun zum jeweils gültigen Taxitarif abgerechnet werden. Für die Patienten – geschwächt durch Dialysen oder Bestrahlungen – bedeutet die einen hohen bürokratischen Mehraufwand.
Volle Rückendeckung für ihre Haltung bekommen die Taxibetrieb aus Mecklenburg-Vorpommern nun von ihrer Dachorganisation, dem BVTM. Das aktuelle Angebot sei nicht geeignet, eine tragfähige und gesetzeskonforme Versorgung zu gewährleisten. „Das vorliegende Angebot ist nicht annahmefähig, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden sollen. Wer Qualität und Versorgungssicherheit erwartet, muss auch bereit sein, diese angemessen zu vergüten“, so Oppermann.
Es benötige Tarife, mit denen Sozialstandards, Wirtschaftlichkeit und vor allem die Verlässlichkeit der Patientenbeförderung sichergestellt sind. Der BVTM erinnert daran, dass die Krankenkassen in der Pflicht stehen, die Versorgung ihrer Versicherten sicherzustellen. Das Gewerbe sei bereit, diese Aufgabe weiterhin zuverlässig zu erfüllen. „Unsere Unternehmen stehen mit ganzer Kraft bereit, die Mobilität von Patientinnen und Patienten – etwa zu Dialyse- oder Chemotherapie-Terminen – sicherzustellen. Aber niemand kann von den Unternehmern erwarten, dass sie bei jeder Fahrt draufzahlen“, betont Oppermann.
Der Bundesverband nimmt die Krankenkassen und deren Verhandler eindringlich in die Pflicht: Ein bloßes Fortschreiben der bisherigen Verträge stelle keine Lösung dar. „Die bestehenden Vergütungsstrukturen bilden die Realität nicht mehr ab. Ein einfaches ‚Weiter so‘ wird dem Problem nicht gerecht. Es braucht jetzt eine signifikante Anpassung“, rüffelt Oppermann die Verantwortlichen bei den Krankenkassen.
Die betroffenen Taxi- und Mietwagenbetriebe hatten gestern für den 1. April eine Taxidemo in Schwerin angekündigt. Auch dafür zeigt der Bundesverband Verständnis: „Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort machen mit ihrem Protest auf eine existenzielle Schieflage aufmerksam. Sie haben unseren vollen Rückhalt.“ jh
Hinweis der Redaktion: Wie weit das aktuelle Entgelt der Krankenkassen von der Realität einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung entfernt ist, hat der Verband in einer Kostenrechnung dargelegt. Demnach würden Beförderer zu solchen Preisen selbst dann noch draufzahlen, wenn dafür (illegalerweise) Privatfahrzeuge zum Einsatz kämen. Genaueres dazu ist in der aktuellen Print-Ausgabe der Taxi Times nachzulesen.
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Beitragsfoto: BVTM








Um solchen Problemen – ausgetragen auf dem Rücken aller Beteiligten – zukünftig vorzubeugen, benötigen wir einen BUNDESEINHEITLICHEN Tarifvertrag zwischen den gesetzlichen Kassen (Krankenkassen, Unfallkassen, Rentenversicherungen) und dem Taxigewerbe.
Eine zeitgemäße Preisgestaltung im Jahr 2026 wäre z.B.:
000 km – 025 km = Fahrpreis nach Taxameter
026 km – 100 km = 5 € Grundgebühr + 2,50 € pro Besetzt-Km
101 km – xxx km = 5 € Grundgebühr + 2,25 € pro Besetzt-Km
Rollstuhlpauschale = 15 € (ausreichend, da 0% Umsatzsteuer und das Km-unabhängig)
Alles darunter ist und wäre wirtschaftlicher Selbstmord.