Im Konflikt zwischen den Krankenkassen und der Interessenvertretung der Taxiunternehmen und Krankenfahrdienste ist heute ein letztes Angebot seitens der Kassen abgelehnt worden. Den Taxi-, Mietwagen- und Krankenfahrtdienstbetrieben bleibt nun nur noch die Chance, mit der AOK und dem VdeK Einzelverträge abzuschließen.
Seit gestern steht fest: Es wird definitiv keinen neuen Vertrag zwischen den Nordost-Krankenkassen und dem Landesverband des Taxi- und Mietwagengewerbes Mecklenburg Vorpommern e.V. (LVMV) geben. Bis zuletzt hatte sich der Verband um eine tragfähige Lösung bemüht, doch egal, welche Lösung man den Verhandlern der Krankenkassen auch angeboten hat: AOK & Co zeigten keinerlei Bereitschaft, sich zu bewegen. Gegenüber seinen Mitgliedern beschreibt der Verband die letzten Verhandlungstage folgendermaßen: „Nachdem wir den Krankenkassen 2,20 € für alle Fahrten mit Laufzeit 12/2026 angeboten haben, mussten wir einige Tage auf eine Antwort warten. Diese kam am Montag und war wie folgt. 2,10 € die Normalfahrt und 1,90 € die Serienfahrt. Für 2027 würden 0,10 € dazukommen. Laufzeit bis 12/2027, durch Kündigungsklauseln wäre Vertragsende 6/2028.“
Weiter berichtet der Verband: „In einer Vorstandsmehrheitsentscheidung wurde beschlossen, den Kassen anzubieten, die Zahlen für 2026 zu akzeptieren, die Laufzeit aber befristet bis 12/2026 zu verringern. Ziel war es, den Verbandsvertrag zu bekommen, damit auch die Mietwagen weiterhin in den Genuss der 7%-Umsatzsteuerermäßigung kommen. Wir hätten dann die restlichen Monate Zeit gehabt, uns neu zu ordnen und für die nächsten Jahre zu verhandeln. Immerhin steht am 01.01.2027 die nächste Mindestlohnerhöhung an. Diese wird nicht einmal ansatzweise mit den zusätzlichen 0,10 € Erhöhung für 2027 abgebildet.“
Am gestrigen Donnerstag kam dann die Antwort der Kassen. Sie würden darauf nicht eingehen. „Selbst der einmalige Zuschlag von 2,00 € je Fahrt ist vom Tisch, da er nur dafür diente, unser Demonstrationsrecht auszuhöhlen und damit unsere Demonstration abzuwenden“, berichtet der Verbandsvorstand.
Man sei sich einig, den Vertrag so nicht unterschreiben zu können, da man ihn für sittenwidrig halte. Die Konsequenz beschreibt der Verband so: „Jeder muss nun für sich entscheiden, ob er einen Einzelvertrag unterschreibt. Für die Mietwagen bedeutet es ab 01.04.2026, 19% Umsatzsteuer. Da wir die benötigten Zustimmungen der Genehmigungsbehörden nicht einholen können, müssen die Taxiunternehmen sich selbst darum kümmern.“
Hier weist der Verband alle Taxibetriebe darauf hin, dass Einzelverträge, die innerhalb des Pflichtfahrgebietes zu Preisen abweichend von der Taxitarifordnung durchgeführt werden, entweder einer Genehmigungs- oder einer Anzeigepflicht unterliegen. Genehmigungspflicht bedeutet: „Erst die Genehmigung abwarten, dann fahren. Bei Anzeigepflicht bedeutet das, Vertrag vorlegen und die Entscheidung der Behörde abwarten“, warnt der Verband und fügt erläuternd hinzu: „Die Behörde ist auch bei Anzeigepflicht dazu verpflichtet, die Auskömmlichkeit zu bewerten. Dass die Vergütungen weit unter einer Auskömmlichkeit sind, sollte jedem Unternehmer klar sein. Daher ist damit zu rechnen, dass auch bei einer Anzeigepflicht der Einzelvertrag untersagt wird. Außerdem sind Einzelverträge von Rechtswegen her von vornherein nicht genehmigungsfähig.“

Bei dieser Einschätzung stützt sich der Verband auf ein Gutachten von Linne und Krause aus dem Jahr 2022 für Nordrhein-Westfalen, in dem schon vor vier Jahren bewiesen worden sei, dass Sondervereinbarungen nur über einen Verband möglich seien. In dem Gutachten wurde schon im Jahr 2022 bestätigt, dass Vergütungen von unter 2,40 € unwirtschaftlich sind. Guido Sembach, Vorstand des LVMV, hatte sich dabei auch nochmal von Patrick Meinhardt und Sascha Waltemate vom VSPV bestärken lassen. Alle drei hatten sich am heutigen Tag zu einem persönlichen Austausch getroffen. „Für uns ist es selbstverständlich, unsere Freunde in Mecklenburg-Vorpommern im Kampf um eine auskömmliche Vergütung bei Krankenfahrten durch die Krankenkassen zu unterstützen“, verkündeten Waltemate und Meinhardt.
Eine Unterstützung, die sich der Vorstand des LVMV auch geschlossen von seinen Mitgliedern erhofft hatte. „Wenn man bei 2,10 € überhaupt von einem schlechten Verhandlungsergebnis sprechen kann, liegt es daran, dass die Einigkeit zu kurz anhielt. Hätten alle bis heute mitgezogen, dann könnten wir höhere Preise verkünden. Aber der Vorstand ist nur so stark, wie die Mitglieder, die hinter ihm stehen“, bedauert der Vorstand, bedankt sich aber auch ausdrücklich bei allen Mitgliedern, „die bis heute hinter uns stehen. Allen, die an uns geglaubt haben, danken wir aus tiefstem Herzen. Es war uns eine Ehre, mit euch Geschichte zu schreiben.“ jh
Kurzkommentar der Redaktion: Mit pathetischen Worten setzt der Vorstand des Landesverbands MV einen vorläufigen Schlussstrich unter einen Machtkampf, bei dem man die Latte mit anfänglich geforderten 2,90 Euro zweifellos zu hoch gelegt hatte. Von Anfang an war klar, dass es bei solch weit auseinanderliegenden Vorstellungen einen Kompromiss benötigt hätte. Man hätte sich auf eine Vergütung irgendwo zwischen 2,30 und 2,40 Euro pro Besetztkilometer einigen können. Das wären Vergütungen gewesen, die in anderen Bundesländern längst das Mindestmaß sind.
Doch die Vertreter der Krankenkassen hatten von Anfang an darauf vertraut, dass sie am längeren Hebel sitzen. Sie warfen alles in die Waagschale, indem sie mit großem Personalaufwand die unter Druck stehenden Taxibetriebe und Krankenfahrdienste zu Einzelverträgen zwangen. Indem sie Anfang April sogar in Kauf nahmen, dass zahlreiche Patienten nicht oder nur unzureichend mobil versorgt waren – und indem sie, um dieses Manko zu beheben, sogar Beförderungen mit Kranken- und Rettungswagen zu einem vielfachen Fahrpreis genehmigten. Alles mit dem Ziel, die vertragslosen Taxi-, Mietwagen und Krankenfahrtbetriebe allmählich auszuhungern. Dieses Verhalten der Krankenkassen und ihrer Vertreter – man muss es so deutlich sagen – war skrupellos.
Diesem Verhalten Paroli zu bieten, war letztlich unmöglich. Jetzt müssen die Taxibetriebe und Krankenfahrdienste noch mindestens bis 2028 zu Tarifen fahren, die spätestens mit der nächsten Mindestlohnerhöhung Anfang 2027 ruinös sind.
Vielleicht können sie aber darauf hoffen, dass sich nun doch die Politik einschaltet. Die ist in Mecklenburg-Vorpommern längst für das Problem sensibilisiert. Sie wissen, dass Taxi & Co. nur dann eine mobile Daseinsvorsorge aufrechterhalten kann, wenn man deren Unternehmern ermöglicht, zu wirtschaftlich auskömmlichen Konditionen zu befördern. Und auch bei den Aufsichtsbehörden wird sich die Erkenntnis durchsetzen müssen, dass sie nun jeden Einzelvertrag (bei Taxis) genau zu prüfen haben, ob Entgelte von 1,90 pro Besetztkilometer genehmigungstauglich sind. Vielleicht rücken also die Politik und die Behörden das wieder gerade, was Krankenkassen und ihre Vertreter durch Machtmissbrauch in Schieflage gebracht haben. jh
Hinweis der Redaktion: Zur Historie des Konflikts zwischen Krankenkassen und Fahrtdienstleister in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie nachfolgend chronologisch aufgelistet folgende Beiträge:
Verhandlungen gescheitert: Kein Erkenntnisgewinn bei den Krankenkassen
Fahrtziel AOK-Gebäude: Taxidemo am 1. April in Schwerin angekündigt
Unterstützung vom Taxi-Dachverband: Vergütung deutlich unter Bundesniveau
Krankenkassen wollen die Patienten beruhigen: Die trügerischen Beschwichtigungen
Vorwürfe des Taxi-Landesverbands MV an die Krankenkassen: Aufruf zur illegalen Personenbeförderung
Auf der Seite der Taxibranche: IHK und Politik beziehen Position
Kommentar: Politik muss aktiver werden
Livebilder von der Taxidemo am 1.4.2026: Worum geht es?
Leider nur ein Aprilscherz: Merz möchte mit einer Fusion aller Krankenkassen die Entgelte für Krankenfahrten finanzieren
Hoffnung auf ein Gutachten: Warum Einzelverträge bei Krankenfahrten Rechtsbruch bedeuten
2,20 Euro: Kompromissangebot an die Krankenkassen
Endgültig keine Einigung: Krankenkassen sitzen am längeren Hebel
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Nix mit Einzelverträgen! Alles schön nach Taxameter fahren und jedem Taxi-Kunden / Krankenkassen-Patienten eine Quittung ausstellen sowie auf die Rückerstattungsmöglichkeit durch die Einreichung bei der jeweiligen Krankenkasse aufmerksam machen! Mal sehen, was die jeweiligen Krankenkassen-Service-Büros machen, wenn sie hunderttausende Einzelquittungen von den Kunden bearbeiten müssen, anstatt e-Sammelrechnung im DTA-Verfahren von den Beförderungsunternehmen zu erhalten. Dann können die Krankenkassenverantwortlichen mal nach paar Monaten nachrechnen, mit welchem „Abrechnungsmodell“ sie in ihrer Eingangsrechnungsabteilungen Zeit und Geld sparen!